Kommission

Bedingungen für den Verkauf von Kommissionsware
Wir schließen mit Ihnen einen Vertrag mit folgendem Inhalt ab:
• Die Annahme und das Anbieten Ihrer Wintersportartikel erfolgt kostenlos.
• Bei Verkauf der Ware berechnen wir Ihnen eine Provision.
• Vom Verkaufspreis erhält der Eigentümer 70 % für Ski und 60 % für alle anderen Artikel.
• Nicht verkaufte Artikel müssen am Ende der Saison abgeholt werden.
• Eine Auszahlung bzw. Abholung der Gegenstände erfolgt nur gegen die ausgehändigte Quittung. Bei Verlust derselben besteht kein Anspruch auf Ersatz.
• Letzter Auszahlungs-/Abholungstermin ist der 27.02.2016. Eine spätere Abholung bzw. Auszahlung oder eine Einlagerung für die kommende Saison ist in keinem Fall möglich.
• Alle bis dahin nicht abgeholte Gegenstände, gehen in das Eigentum (zur Weiterleitung an karitative Zwecke) der Skibörse über. Der Unterzeichner verzichtet auf alle Eigentumsrechte nach diesem Zeitpunkt.
• Für den Fall eines Diebstahls bzw. Einbruchs oder höherer Gewalt (z.B. Feuer, Wasserschäden usw.) wird keine Haftung übernommen. Es erfolgt keinerlei Ersatzleistung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kommissionsverkauf